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HEP

im Gemeinschaftlichen Wohnen

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Heil­erziehungs­pfleger im Gemeinschaftlichen Wohnen

Was sind das für Menschen, die im Gemeinschaftlichen Wohnen leben?

Kinder, Jugendliche oder erwachsene Menschen mit unterschiedlich ausgeprägten geistigen und körperlichen Be­hin­derungen leben im Gemeinschaftlichen Wohnen, also zusammen in einem Wohnhaus. Schülerinnen und Schüler gehen in die Schule, viele der erwachsenen Klienten/innen gehen tagsüber ihrer Arbeit in den Werk­stätten für Menschen mit Be­hin­derung nach. Manche sind bereits berentet und brauchen dann ein strukturiertes Angebot für ihren Alltag im Wohnhaus.

Alexandra, 26 Jahre alt, ist im dritten Aus­bil­dungsjahr ihrer praxisintegrierten Aus­bil­dung (PIA) als Heil­erziehungs­pflegerin im Wohnhaus „Burg“. Nach ihrem Schulabgang nach der 9. Klasse hat sie ihre Aus­bil­dung als Sozialassistentin gemacht, bei der sie den Praxisteil in einer Einrichtung der Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss absolviert hat. Ihre dreijährige HEP-Aus­bil­dung hat sie dann angeschlossen.

Welche Aufgaben habe ich zum Beispiel?

  • Lebensbegleitung, Assistenz und/oder Beratung
  • Die Würde und Persönlichkeit des Menschen mit Unterstützungsbedarf in den Mittelpunkt des beruflichen Handelns stellen
  • Selbst­bestimmung und ihre Grenzen ermöglichen und anregen
  • Sicherheit und Ver­lässlichkeit ver­mitteln, Nähe und Distanz wahren
  • Biographiearbeit
  • den Weg in die Selbst­ständigkeit begleiten und selbst­ständiges Handeln ermöglichen
  • Teilhabe schaffen und wahrnehmen
  • Grundpflege durchführen und aktivierend assistieren
  • Sterbebegleitung
  • im Team kommunizieren und kooperieren, Teamarbeit koordinieren
  • Medien interner Kommunikation beherrschen und nutzen
  • Kommunikation mit Angehörigen und gesetzlichen Ver­tretern
  • Kooperation mit externeren Fachdiensten, Einrichtungen des direkten Umfeldes, mit Ver­waltungsorganisationen und der sozialräumlichen Umgebung
  • Bei Maß­nahmen der Öffentlichkeitsarbeit mitwirken
  • erforderliche administrative Aufgaben erkennen und sachgerecht erledigen
  • Dokumentation der Arbeit

Arbeite ich in der gesamten Aus­bil­dungszeit in einer Einrichtung oder lerne ich auch andere kennen?

Meistens ist der Einsatz während der gesamten Aus­bil­dungszeit in einer Einrichtung des Gemeinschaftlichen Wohnens. Vorgesehene Schwerpunktpraktika und Hospitationen während der Aus­bil­dungszeit ermöglichen einen Einblick in andere Einrichtungen und Bereiche innerhalb und außerhalb des Trägers.

Jannis hat nach einem FSJ bei einem Behindertenfahrdienst seine praxisintegrierte Aus­bil­dung als Heil­erziehungs­pfleger im Wohnhaus für Kinder und Jugendliche gemacht und arbeitet nun fest als HEP im Wohnhaus „Burg“.

Was macht die Arbeit im Gemeinschaftlichen Wohnen aus?

Wir arbeiten alle mit Menschen zusammen. Das erfordert und ermöglicht ein kollegiales, kreatives Arbeitsklima und interessantes, vielseitiges und lebendiges Arbeiten. Die Arbeit wird wertgeschätzt – vom Träger ebenso wie von den Menschen in unserer Betreuung. Das schöne Gefühl „etwas zurückzubekommen“ wirst du schnell erfahren.

Arbeite ich nach ganz normalem Dienstplan?

Ja, da wir die Menschen rund um die Uhr betreuen und begleiten, ist eine Anwesenheit von Mitarbeitern zu jeder Zeit notwendig. Wir erstellen feste Dienstpläne, die dir eine planbare Ver­lässlichkeit geben, wann du arbeitest. Das können zeitlich ganz unterschiedliche Dienste sein. Die Schichten finden im Wechsel zwischen Früh- und Spätdienst statt. Auch Wochenend- und Feiertagsarbeit, sowie deren Ausgleich in Freizeit werden im Dienstplan berücksichtigt.

„Natürlich muss man wissen, dass man auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten muss. Das ist aber meist gut planbar – und dafür sind ja auch andere Tage frei.“

(Alexandra, 3. Aus­bil­dungsjahr HEP)

Habe ich einen festen Ansprech­partner/Begleiter während meiner Aus­bil­dung?

Ja, während der Aus­bil­dung hat jeder Auszubildende einen festen Ansprech­partner. Wir nennen ihn Mentor. Unsere Mentoren sind ausgebildete Fachkräfte und haben darüber hinaus eine Fortbildung zur Praxisanleitung absolviert. Im Alltag wird im Team gearbeitet. Grundsätzlich dient jeder Mitarbeiter als Ansprech­partner.  Wir organisieren regelmäßige Jahrgangstreffen und gemeinsame Aktionstage der Auszubildenden der Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss. Auch interne Fortbildungen der Leben und Wohnen gGmbH werden angeboten. Die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) der Leben und Wohnen Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss sind ebenfalls Ansprech­partner für alle Mitarbeitenden in der Aus­bil­dung oder unter 25 Jahren. Sie sind Interessenvertretung der jungen Mitarbeiter/innen und auch beratend tätig.

Wie wird die Aus­bil­dung ver­gütet?

Deine Arbeit wird nach TVAöD vergütet (abhängig von Ver­handlungsänderungen). Laut der aktuellen Betriebsvereinbarung der Leben und Wohnen Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss gGmbH (Stand: 01.01.2020) sind dies im ersten Aus­bil­dungsjahr 1.140,69 Euro, im zweiten Jahr 1.202,07 Euro und im dritten Jahr 1.303,38 Euro.

Da du – wie auch die Fachkräfte in den Wohn­häusern – in ver­schiedenen Schichten arbeitest, bekommst du zusätzliche Schichtzulagen sowie Zeitzuschläge für Samstags-, Sonntags- und Feiertagsdienste.

Kann ich Urlaub nehmen, wenn ich Ferien in der Schule habe?

Du hast 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr. Im letzten Aus­bil­dungsjahr hast du zusätzliche 5 Tage Sonderurlaub vor deinen Abschlussprüfungen.

Ansprech­partnerin Aus­bil­dung HEP Gemeinschaftliches Wohnen

Ina Vitz

Ina Vitz
Leben und Wohnen gGmbH

Telefon:02181/2702350
E-Mail:i.vitz@luw.nrw

Leider sind unsere Aus­bil­dungsplätze für 2024 bereits belegt.

Du hast aber die Möglichkeit, einen Frei­willigen­dienst als „Wartezeit“ auf einen Aus­bil­dungsplatz bei uns, eventuell für den Start in 2025, zu absolvieren. Kontaktiere uns gerne – wir freuen uns.