„Starte Sozial“

bei der Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss

Starte eine persönliche Kontaktaufnahme, um Antworten auf Deine Fragen zu bekommen.

Lebenshilfe » StarteSozial » Freiwilligendienst (FSJ/BFD)

Der Frei­willigen­dienst bei der Lebenshilfe: Mach 'was draus!

Hier kannst du dir einen kurzen Film mit Eindrücken aus dem Frei­willigen­dienst bei der Lebenshilfe ansehen.

Quelle: Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH

Freiwillige Soziale Jahr

Das Freiwillige Soziale Jahr richtet sich an junge Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren. Der Umgang mit Menschen, Selbst­erfahrung, Selbst­reflexion und das Erlernen sozialer Kompetenzen gehören zu den wesentlichen Merkmalen des FSJ.

Mit einem freiwilligen sozialen Jahr engagierst du dich nicht nur für andere und das Gemeinwohl. Du tust auch dir etwas Gutes.

Ein Jahr lang (bis zu 18 Monate sind möglich), bekommst du einen Einblick ins soziale Berufsleben und machst praktische Erfahrungen in einer unserer Einrichtungen – einer inklusiven Kinder­tages­stätte, einem Wohnhaus für Menschen mit Be­hin­derung oder in der Werk­statt für Menschen mit Be­hin­derung. Mit einem Abschluss der Fachhochschulreife kannst du das FSJ auch als Voraussetzung für eine Aus­bil­dung als Heil­erziehungs­pfleger nutzen.

Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein engagementpolitisches Projekt: Er soll eine neue Kultur der Freiwilligkeit in Deutschland schaffen und möglichst vielen Menschen ein Engagement für die Allgemeinheit möglich machen.

Der BFD steht allen Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen. Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres dürfen sechs bis maximal 18 Monate – in der Regel 12 Monate – geleistet werden. Nach einer 5-Jahres-Frist ist ein erneutes BFD möglich.

Fachliche Anleitung in einer unserer Einrichtungen haben das Ziel, soziale, ökologische, kulturelle bzw. interkulturelle Kompetenzen zu ver­mitteln und das Ver­antwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Zusätzlich ist die Teilnahme an Seminaren (mindestens 25 Tage in 12 Monaten) ver­pflichtend.

Ebenfalls bekommst du einen Einblick ins soziale Berufsleben und machst praktische Erfahrungen in einer unserer Einrichtungen – einer inklusiven Kinder­tages­stätte, einem Wohnhaus für Menschen mit Be­hin­derung oder in der Werk­statt für Menschen mit Be­hin­derung. Mit einem Abschluss der Fachhochschulreife kannst du das BFD auch als Voraussetzung für eine Aus­bil­dung als Heil­erziehungs­pfleger nutzen.